Seminare:
(Aufbauseminar für Fahranfänger)
Nach dem ASF ist vor dem ASF !!!
Wir sammeln wieder, also meldet Euch, sobald der "böse" Brief gekommen ist!
Die mindestens 6 Teilnehmer sind beisammen, dann geht die Meldung an die Behörden raus und wir dürfen loslegen.
Das Seminar setzt sich aus 4 theoretischen Teilen und einer Beobachtungsfahrt zwischen dem ersten und zweiten Teil und erstreckt sich über mindestens 2 Wochen.
Bitte zu den Bürozeiten vorab im Büro anmelden.
Dann bitte den "bösen Brief" vom Amt, Führerschein, sowie den
Seminarbetrag mitbringen.
Allerdings gilt hier, wer zuerst kommt, malt
zuerst, denn das Seminar hat nach gesetzlicher Anordnung eine maximale
Teilnehmerzahl von 12, niemand hat Anspruch auf einen Platz, ohne sich vorab
angemeldet zu haben.
Für die Anmeldung und weitere Infos bitte erst 'mal im Büro melden:
BÜRO-FON: 0157 - 79513532
(oder: 06123 - 6880720)
Für
Euch bieten wir ca. alle 6 Wochen* ein neues
ASF
(Aufbauseminar für
Fahranfänger) in der
Rheingauner Fahrschule
wie immer in Eltville an!
(*bei erreichen der gesetzlich erforderlichen Mindestteilnehmerzahl von 6)
Dabei sind wir der Meinung, dass Ihr in diesem Seminar mehr für Euch persönlich herausholen könnt, je kleiner die Gruppe ist, daher: Start bei uns ab 6 fest angemeldeten Teilnehmern!
Und meldet Euch so früh wie
möglich,
gleich nach Erhalt des Schreibens vom Amt !!!
Im Jahre 1986 wurde erstmals der sogenannte Führerschein auf Probe eingeführt. Mit dieser Regelung, die innerhalb einer Probezeit Auffälligkeiten im Straßenverkehr durch eine Nachschulung sanktionierte, sollte dem ausgesprochen hohen Unfallrisiko von Fahranfängern begegnet werden. Allerdings wurde die eingetretene Wirkung noch nicht als ausreichend empfunden, und so wurde Ende 1999 die Regelung der Fahrerlaubnis auf Probe zu ihrer heutigen Version verschärft.
Grundsätzlich ist auch der Führerschein auf Probe ein vollwertiger Führerschein, er unterliegt keinerlei Einschränkungen und ist unbefristet gültig. Damit kommt auch das Punktesystem regulär zur Anwendung, die Punkte werden genauso vergeben und eingetragen wie bei "normalen" Führerscheinen.
Zunächst dauert die Probezeit zwei Jahre, und zwar vom Tage der Aushändigung des Führerscheins. Wird der Fahrer in dieser Zeit nicht auffällig, so endet die Probezeit nach Ablauf dieser zwei Jahre. Wird innerhalb der Probezeit allerdings die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet, also die Teilnahme an einer Nachschulung, verlängert sich die Probezeit automatisch um weitere zwei auf insgesamt vier Jahre. Damit ist dann auch das Maximum erreicht.
Auffällig muss in diesem Zusammenhang etwas näher erläutert werden. Ein Fahranfänger, der wegen einer Ordnungswidrigkeit zu einem Bußgeld von mindestens 60 Euro oder wegen einer Straftat verurteilt wird, wird von der Bußgeldstelle oder vom Gericht an das Verkehrszentralregister gemeldet, das wiederum die entsprechende Fahrerlaubnisbehörde benachrichtigt. Hier wird dann geprüft, ob es sich um einen sogenannten A- oder B-Verstoß handelt. Der A-Katalog enthält die schwerwiegenderen Verstöße, deshalb setzt bereits ein Verstoß nach A den Mechanismus ASF in Gang, während zwei Verstöße aus dem B-Katalog, der die leichteren Delikte enthält, nötig sind.
Wird von der Fahrerlaubnisbehörde festgestellt, dass ein A oder zwei B Verstöße vorliegen, wird eine Teilnahme an einem "Aufbauseminar für Fahranfänger" angeordnet und eine Frist festgelegt, bis zu der die Teilnahme per Bescheinigung nachzuweisen ist. Außerdem wird die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert. Wird die Bescheinigung nicht fristgerecht vorgelegt, wird der Führerschein entzogen, und vor Neuerteilung muss die Bescheinigung vorgelegt werden.
Wird ein Fahranfänger nach dem Besuch des ASF-Seminars erneut auffällig, setzt die zweite Stufe ein, die aus einer Verwarnung und der Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung besteht. Die Teilnahme ist freiwillig. Nach Ablauf dieser zwei Monate beginnt die dritte Stufe. Ab jetzt wird bei der nächsten Auffälligkeit der Führerschein auf jeden Fall entzogen und darf frühestens drei Monate nach Ablieferung des Führerscheines wieder ausgestellt werden.
Wenn der Führerschein entzogen ist, endet die Probezeit automatisch. Wird ein neuer Führerschein ausgestellt, so beginnt dieser zwingend mit einer Probezeit von vier Jahren, die jedoch um die bereits abgelaufene Zeit des ersten Führerscheines reduziert wird. Wird der Fahranfänger innerhalb dieser neuen Probezeit wiederum auffällig, muss er sich in jedem Falle einer Begutachtung durch eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung unterziehen.
(Quelle: Hessischer Fahrlehrerverband)
(Fahreignungsseminar)
Seit dem "AUS" der alten Punkte-Abbauseminare 2014 bieten wir ausserdem:
Das
"neue" Fahreignungsseminar (FES)
zum Punktabbau
(<= sie
steht auf Punkte, Sie auch?)
in der Rheingauner Fahrschule in Eltville !!!
Im Laufe unseres Lebens, sammeln wir an
allen möglichen Stellen "Punkte". Beispielsweise Fleiß-Punkte im
Kindergarten oder in der Schule,
Bonus-Punkte beim Supermarkt um die Ecke, bei der Bahn oder verschiedenen
Anbietern von Konsumwaren UND
im neuen Fahreignungsregister (FAER)
in
Flensburg.
Was fällt bei der Sammlung auf?
Welche Punkte-Gruppen
könnte man da grob unterscheiden?
RICHTIG!
Die einen sammelt man gerne, die
anderen möchte man gerne wieder loswerden!
Im alten System, bis 2014, konnte man durch den rechtzeitigen,
freiwilligen Besuch immerhin 4 Punkte, d.h. über 20% der maximal
möglichen 18 Punkte abbauen. Heute sind es gerade mal 1 Punkt, 12,5% von nur
noch maximal 8 Punkten !!!
Die behördlichen
Maßnahmen bei wiederholten, punktesanktionierten Delikten
Bei weniger als 4 Punkten wird die
Behörde grundsätzlich nicht tätig.
(Ab 3 bis 4 Punkten empfiehlt sich die Teilnahme am FES am
ehesten)
Ab 4-5 Punkte im Verkehrszentralregister ergeht von der Fahrerlaubnisbehörde eine schriftliche Ermahnung, mit der Möglichkeit, freiwillig an einem FES teilzunehmen, womit noch 1 Punkt abgebaut werden kann.
Sollte die
kraftfahrende Person allerdings 6-7 Punkte gesammelt haben, bekommt er von der Fahrerlaubnisbehörde eine schriftliche
Verwarnung, ebenfalls mit der Möglichkeit, freiwillig an einem FES
teilzunehmen.
Durch diesen Besuch eines FES kann sie leider keinen Punkt mehr abbauen,
allerdings Fleiß-Punkte bei der Fahrerlaubnisbehörde sammeln, in dem sie ihren Willen zur Besserung zeigt.
Hat nun allerdings
unsere kraftfahrende Person 8 Punkte erjagt und gesammelt, so gilt sie zum
Führen von Kraftfahrzeugen schlichtweg als ungeeignet.
Es erfolgt dann der Entzug der Fahrerlaubnis.
Abbau eines
Punktes durch das freiwillige Fahreignungsseminar (FES)
Und den Abbau sollte man eher früher angehen, ansonsten ist es
eventuell zu
spät!
Denn man kann durch das FES
lediglich von 1 bis 5 gesammelten Punkten 1 Punkt abbauen und dies nur 1x innerhalb
von 5 Jahren.
Das FES soll mehrfach verkehrsauffällige, kraftfahrende Personen dabei
unterstützen, ihr Fahrverhalten zu ändern und sich in Zukunft im Straßenverkehr
risikobewusster und regelkonformer zu verhalten. Es wurde von Experten unter Führung der
Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) konzipiert und
als eine Kombination aus
verkehrspädagogischen und
verkehrspsychologischen
Maßnahmen eingeführt.
Die
verkehrspädagogische Teilmaßnahme in der Rheingauner Fahrschule
Die
verkehrspädagogische Teilmaßnahme wird bei uns durch den dafür speziell geschulten
und ständig weitergebildeten
Fachpädagogen und Fahrlehrer Klaus Daniels durchgeführt.
Die Inhalte (u.a. Verkehrsregeln und deren Sinn, Informationen
über das
Risiko bei Überschreitung der Regeln) werden speziell auf die individuell
begangenen Verstöße der einzelnen Teilnehmer angepasst. Außerdem wird auf ein
verbessertes Gefahrenbewusstsein und auf Verhaltensalternativen hingearbeitet.
Dieser Teil umfasst zwei Einheiten (Module) zu je 90 Minuten und kann in
Gruppen mit bis zu sechs Teilnehmern oder auch als Einzelmaßnahme durchgeführt werden.
Die Durchführung
im Einzelseminar kostet bei uns nichts extra, da wir, in Blick auf die
individuellen Bezüge und der anonymisierten Abhandlung, der Überzeugung sind,
dass die Klienten damit für sich mehr herausholen können.
Die
verkehrspsychologische Teilmaßnahme bei einem dafür zugelassenen Psychologen
Mit
Unterstützung durch besonders geschulten Verkehrspsychologen werden im Rahmen
der verkehrspsychologischen Teilmaßnahme individuelle Möglichkeiten zur
Veränderung des risikofreudigenen Fahrverhaltens aufgezeigt. Diese
individuellen, persönlichen Strategien sollten dann im Alltag ausprobiert und
die damit einhergehenden Erfahrungen mit dem Verkehrspsychologen besprochen werden.
Die Maßnahme umfasst zwei Sitzungen zu je 75 Minuten und wird immer als
Einzelmaßnahme durchgeführt.
Wie läuft das FES ab und wie lange dauert es?
Grundsätzlich hat der Gesetzgeber in der momentanen Fassung nicht festgelegt, in welcher Reihenfolge die einzelnen Sitzungen und Module ablaufen sollten. Es empfiehlt sich aber mit dem verkehrspädagogischen Teil zu beginnen.
Zwischen den beiden Einheiten des verkehrspädagogischen Teils muss eine Woche liegen.
Mindestens drei Wochen sind es zwischen den beiden Sitzungen des verkehrspsychologischen Teils.
So
wurde die Gesamtdauer des FES durch den Gesetzgeber nicht bestimmt.
Betrachtet man aber die Teilmaßnahmen in Kombination, verkehrspädagogischen und
verkehrspsychologischen
Teil, sollte real von einer Zeitspanne zwischen
vier und sechs Wochen ausgegangen werden.
Angestrebte Ziele des neuen FES
Es
wird angestrebt, dass es durch diese freiwilligen FESe gelingen sollte,
möglichst viele an Punkten auffällige Personen schon zu einem frühen Zeitpunkt
positiv verhaltensändernd zu beeinflussen, somit könnten Gefahren für die
anderen Verkehrsteilnehmer, und nicht zu vergessen für sie selbst, vermieden
werden.
Das Fahreignungsseminar wird zunächst bei rein freiwilliger Teilnahme in einem
Zeitraum von fünf Jahren erprobt und wissenschaftlich begleitet.
Zielgruppen,
für wen ist das Seminar im Besonderen interessant?
"Warum
sollte ausgerechnet ICH dieses Seminar besuchen, und das auch noch
freiwillig?" werden Sie sich fragen. Besonders sinnvoll ist es bei einem Punktestand
von 3, höchstens aber 4 Punkten. Denn schnell ist man 'mal bei
Rot über die
Ampel gefahren oder ein bisschen zu schnell oder zu dicht oder oder oder...,
gerade als
Viel-Fahrer oder
Berufskraftfahrer.
Das gibt u.U. als besonders schweres Delikt gleich mal 2 Punkte und damit ist die
Chance auf den Abbau von einem Punkt dahin.
Aber es ist auch interessant für die
Begleiter der "lieben Kleinen" beim
begleitenden Fahren ab 17. Denn hier ist als Begleiter bei der
Beantragung maximal 1 Punkt zulässig.
Aber auch wenn man bereits 6-7 Punkte
auf seinem Konto gut geschrieben bekommen hat ist es ratsam.
Hier ist es
die Fahrerlaubnisbehörde, die eventuell von dem Engagement angetan sein wird,
wenn eine kraftfahrende Person eine freiwillige Bereitschaft zeigt,
OHNE ein Goodie, alles mögliche dafür zu tun, eine
positive Verhaltensänderung
im Staßenverkehr anzusteben.
(Quellen:
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LA/fahreignungsseminar.html?nn=84752)
Deutscher Verkehrssicherheitsrat
http://www.dvr.de/presse/informationen/3496.htm)