Die letzten Hürden auf dem Weg zum Führerschein sind oft gar nicht so schwer, wie man sie sich vorstellt. Für fast alle Fahrerlaubnisklassen gibt es eine theoretische und eine praktische Prüfung. Wir bereiten Dich vor und unterstützen Dich, wenn es soweit ist, mit Rat und Tat.
Dabei beachte unseren ersten Rat:
Beginne mit dem
Lernen des theoretischen Wissens bereits frühzeitig, parallel zu den
theoretischen Unterrichten.
Dort können dann aufkommende Unklarheiten und
mangelndes Wissen in der Gruppe erläutert werden.
Gut gelernt ist schon fast bestanden, denn die theoretische Prüfung
besteht aus exakt denselben Fragen, die Du schon vom PC-Lernsystem kennst.
Das ist so ziemlich die einzige staatliche Prüfung in der man vorab im Besitz
ALLER Fragen UND Antworten ist !
Sie funktioniert grundsätzlich nach dem "Kreuzchen-Prinzip" (Multiple Choice), d.h. man klickt die richtigen Antworten an. Ab und zu trägt man auch eine Zahl als richtige Antwort ein. Die Fragen haben eine bestimmte Fehler-Wertigkeit (2 bis 5 Fehlerpunkte).
Die Bewertung der
theoretischen Prüfung:
Mit, in der Regel, maximal 10 Fehlerpunkten aus 30 Fragen hat man die
Pkw-Prüfung bestanden, man darf dabei jedoch nicht zwei Fragen falsch
beantworten, die mit 5 Fehlerpunkten bewertet sind.
Die Prüfungsfragen enthalten wörtlich genau denselben
Inhalt wie die in unserem offiziellen Fahrschul-Lernsystem.
Wer meint er
müsste daran sparen und eine "Billig-Heimer" oder gar kostenlose Variante
nutzen, läuft der nicht unerheblichen Gefahr hin, dass er nicht die aktuellen und
offiziellen Fragen lernt, auch mit der Richtigkeit ist es dann so eine Sache.
Die Fragen werden mehrmals im Jahr von offizieller Seite her ausgetauscht
und neu gemischt.
Natürlich können die Fragen in der Prüfung anders gemischt sein und die Bilder können leicht verändert sein (z.B. ein gelbes anstelle rotes Auto von rechts).
Die Prüfungen werden von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer abgenommen. Unsere zuständige Prüforganisation ist der TÜV in Wiesbaden-Schierstein, wo die Prüfungen auch stattfinden.
Du kannst die theoretische Prüfung erst ablegen (frühestens drei Monate vor dem Erreichen des Mindestalters), wenn
Wer Schwierigkeiten beim Lesen hat und
sich die theoretische Prüfung lieber
vom PC vorlesen lassen möchte, kein Problem.
Das musste aber auch schon mal
bereits bei der amtlichen Beantragung angegeben
werden.
Möchte man in den amtlich anerkannten Sprachen (englisch, türkisch, russisch, französisch, italienisch, kroatisch, polnisch, portugiesisch, rumänisch, spanisch, griechisch oder hocharabisch) die theoretische Prüfung ablegen, muss dies aktuell (Stand 2/2024) am Tag der Prüfung beim Sachverständigen angegeben werden.
Eine nicht bestandene theoretische Prüfung kann frühestens nach zwei Wochen wiederholt werden.
Die Fahrprüfung kann nach bestandener theoretischer Prüfung (und frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters) abgelegt werden, wenn Du durch eine Ausbildung in der Lage bist, die Prüfung zu bestehen (darüber entscheidest Du gemeinsam mit dem Fahrlehrer), sowie alle vorgeschriebenen Ausbildungsfahrten durchgeführt wurden.
Der Gesetzgeber fordert dabei:
"Der Bewerber muss fähig sein, selbständig das
Fahrzeug auch in schwierigen Verkehrslagen verkehrsgerecht und sicher zu führen.
Seine Fahrweise soll defensiv, rücksichtsvoll, vorausschauend und dem jeweiligen
Verkehrsfluss angepasst sein. Daneben soll er auch zeigen, dass er über
ausreichende Kenntnisse der für das Führen eines Kraftfahrzeugs maßgebenden
gesetzlichen Vorschriften und einer umweltbewussten und energiesparenden
Fahrweise verfügt, sie anzuwenden versteht sowie mit den Gefahren des
Straßenverkehrs und den zu ihrer Abwehr erforderlichen Verhaltensweisen vertraut
ist. Insbesondere ist bei den nachfolgenden Punkten auf richtige
Verhaltensweisen, Handhabung bzw. Ausführung zu achten:
a) fahrtechnische Vorbereitung,
b) Lenkradhaltung,
c) Verhalten beim Anfahren,
d) Gangwechsel,
e) Steigung und Gefällstrecken,
f) automatische Kraftübertragung,
g) Verkehrsbeobachtung und Beachtung der Verkehrszeichen und -einrichtungen,
h) Fahrgeschwindigkeit,
i) Abstand halten vom vorausfahrenden Fahrzeug,
j) Überholen und Vorbeifahren,
k) Verhalten an Kreuzungen, Einmündungen, Kreisverkehren, Bahnübergängen und in Tunneln,
l) Abbiegen und Fahrstreifenwechsel,
m) Verhalten gegenüber Fußgängern sowie an Straßenbahn- und Bushaltestellen,
n) Fahren außerhalb geschlossener Ortschaften und
o) fahrtechnischer Abschluss der Fahrt.
(Quelle: Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_7.html , 2/2019)
Prüfungsstrecken?
Die Prüfung umfasst nicht nur den Stadtverkehr, sondern auch Landstraße und/oder Kraftfahrtstraße bzw. Autobahn (außer bei den Klassen M und T). Es gibt aber keine festgelegten Prüfungsstrecken, nur Prüfregionen.
Für die Klasse L muss man keine Fahrprüfung machen. Das gleiche gilt für die Prüfungsbescheinigung zum Führen von Mofas.
Eine nicht bestandene Prüfung darf man grundsätzlich erst nach 14 Tagen wiederholen. Inzwischen sollte ausreichend "nachgeschult" werden.
Die Anzahl der Wiederholungen ist nicht begrenzt (abgesehen davon, dass der Fahrerlaubnisantrag nach einem Jahr von der Fahrerlaubnisbehörde eingezogen wird und dann, kostenpflichtig, wieder neu gestellt werden muss. Außerdem gilt die bestandene theoretische Prüfung auch nur ein Jahr, innerhalb dessen die praktische Prüfung abgelegt werden müsste).