Seit dem 01.01.2011 wird in Deutschland "Begleitetes Fahren ab 17" als gesetzliche Dauerregelung durchgeführt. Jugendliche können bereits ab Vollendung des 17. Lebensjahres die Fahrerlaubnis erwerben. Bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres ist das Führen eines PKW jedoch nur in Begleitung einer hierfür formell zugelassenen Person erlaubt.
Damit die gesteckten Ziele des ehemaligen Projekts erreicht werden können, bekommt der "Begleiter" eine große Bedeutung.
Daher
empfiehlt der
Gesetzgeber den begleitenden Personen einen speziellen Informationsabend
zu besuchen
"BF17-Informationsabend"
in der Rheingauner Fahrschule
meistens an Freitagen, von 18 bis ~19.30 Uhr, genaue Termine im Büro zur erfragen
Dieser,
nennen wir es 'mal, "Elternabend" bietet aber auch allen anderen
Eltern, Sponsoren, Begleitern, "Autoverleihern" und sonstigen Interessierten hinter die Kulissen der Rheingauner Fahrschule
zu schauen.
Wir stehen Rede und Antwort zu unserer fundierten, soliden und lückenlosen Ausbildung,
allgemeinen gesetzlichen Rahmenbedingungen und Neuerungen usw. usw. ...
Die
Auswertungen des ursprünglichen Modellversuchs
Führerschein mit 17
übertraf zunächst alle Erwartungen einer
drastischen Senkung der Unfallzahlen und Verkehrsdelikte jugendlicher Fahranfänger,
weswegen es zur gesetzlichen Dauerregelung wurde.
Nach der anfänglichen
Euphorie sind es einer Statistik aus 2017 leider nur noch im Schnitt
ca. 3,2 Monate, welche die Jugendlichen in Begleitung fahren.
(Quelle:
Fahrschülerbefragung der Moving Road Safety Association).
Einige Häufig
gestellte Fragen und Themen unseres speziellen Informationsabends:
Für welche Führerscheinklassen gilt das "Begleitende Fahren ab 17"? Für die Fahrerlaubnisklasse B.
Wie sieht die Ausbildung aus? Die Ausbildung entspricht der, der Klasse B.
Wie sieht die praktische Prüfung aus? Auch die Prüfung entspricht der, der Klasse B.
Ab wann darf die theoretische Prüfung abgelegt werden? Diese darf 3 Monate vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden.
Ab wann darf die praktische Prüfung abgelegt werden? Diese darf 1 Monat vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden.
Welche
Führerscheinklassen sind beim
"Begleitenden Fahren ab 17"
eingeschlossen?
Das sind die
Fahrerlaubnisklassen AM und L, mit Fahrzeugen, welche OHNE
Begleitung gefahren werden dürfen.
Bekommt der/die Fahrschüler/In nach bestandener praktischer Prüfung den Kartenführerschein? Nein, der/die Fahrschüler/In erhält eine Prüfbescheinigung:
... und noch mehr Fragen werden beantwortet, z.B.: