"Begleitetes Fahren ab 17"

 Seit dem 01.01.2011 wird in Deutschland "Begleitetes Fahren ab 17" als gesetzliche Dauerregelung durchgeführt. Jugendliche können bereits ab Vollendung des 17. Lebensjahres die Fahrerlaubnis erwerben. Bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres ist das Führen eines PKW jedoch nur in Begleitung einer hierfür formell zugelassenen Person erlaubt.

Damit die gesteckten Ziele des ehemaligen Projekts erreicht werden können, bekommt der "Begleiter" eine große Bedeutung.

Daher empfiehlt der Gesetzgeber den begleitenden Personen einen speziellen Informationsabend zu besuchen

 "BF17-Informationsabend" in der Rheingauner Fahrschule

meistens an Freitagen, von 18 bis ~19.30 Uhr, genaue Termine im Büro zur erfragen

Dieser, nennen wir es 'mal, "Elternabend" bietet aber auch allen anderen Eltern, Sponsoren, Begleitern, "Autoverleihern" und sonstigen Interessierten hinter die Kulissen der Rheingauner Fahrschule zu schauen.
Wir stehen Rede und Antwort zu unserer fundierten, soliden und lückenlosen Ausbildung, allgemeinen gesetzlichen Rahmenbedingungen und Neuerungen usw. usw.  ...

 

 

 

 

 

 

 Die Auswertungen des ursprünglichen Modellversuchs Führerschein mit 17 übertraf zunächst alle Erwartungen einer drastischen Senkung der Unfallzahlen und Verkehrsdelikte jugendlicher Fahranfänger, weswegen es zur gesetzlichen Dauerregelung wurde.
Nach der anfänglichen Euphorie sind es einer Statistik aus 2017 leider nur noch im Schnitt ca. 3,2 Monate, welche die Jugendlichen in Begleitung fahren.
(Quelle: Fahrschülerbefragung der Moving Road Safety Association).



Einige Häufig gestellte Fragen und Themen unseres speziellen Informationsabends:

 

... und noch mehr Fragen werden beantwortet, z.B.: