Benötigte Unterlagen:
- (bei Abgabe bei der Fahrerlaubnisbehörde) Teilnahmebescheinigung
Anmeldungen zum Erwerb der Bescheinigung sind immer
zu unseren
Öffnungszeiten
möglich.
Andere Termine könnt Ihr jederzeit telefonisch mit uns
abstimmen!
Zur Anmeldung benötigst Du bei uns nur den Führerschein.
Bei der Anmeldung, mit erreichten Mindestalter, nehmen wir dann Deine Daten auf und füllen gemeinsam einen Ausbildungsvertrag, sowie das Info-Formular der "Feststellung der Fahrkompetenz" aus.
Nach Anmeldung beginnt die theoretische und praktische Ausbildung, welche mit dem Erhalt der Bescheinigung abgeschlossen ist.
Diese musst
Du persönlich,
innerhalb eines Jahres mit dem Passbild zur Fahrerlaubnisbehörde bringen.
Bescheinigung zu B 196 (keine eigene Fahrerlaubnisklasse)
Allerdings mit den Einschränkungen, dass diese Bescheinigung ausschließlich innerhalb der BRD ihre Gültigkeit hat UND kein Aufstieg im Stufenführerschein-System möglich ist !!!
(Die Mindestausbildung umfasst
4 theoretische Unterrichtseinheiten á 90 Minuten (mit
mindestens
den Inhalten der Anlage 2.1 der FahrschAusbO), sowie
mindestens
5 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten (mit fahrpraktischen Übungen,
mindestens
auf Grundlage der Sachgebiete nach Anlage 3 Nummer 17.2 und Anlage 4 Nummer 1
und 2 der FahrschAusbO / Fahrzeugbeherrschung (sog. Grundfahraufgaben) und
Außerortsfahrten (über Land und Autobahn))
Die von der Verordnung vorgegebenen fünf praktischen Doppelstunden sind eine
Mindestzahl.
Ist nach deren Durchführung die Schulung zu einem/-r sicheren,
verantwortungsbewussten und umweltschonenden Fahrzeugführer/-in nicht
abgeschlossen, müssen weitere Übungsfahrten erfolgen. Sollte zur Erreichung der
nötigen Fahrkompetenz vom Fahrlehrer zusätzlich veranschlagte Fahrstunden
verweigert werden, darf der Fahrlehrer die Bescheinigung nicht ausstellen.)
Krafträder mit
auch mit Beiwagen.
Quelle: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/fahrerlaubnisklassen-uebersicht.html