Anmeldung und Info's zur Fahrerlaubnis Klasse A SZ 80 (unbeschränkt ab 24.ten Lj.):

Benötigte Unterlagen:


Bei der Fahrerlaubnis der Klasse A mit der Schlüsselzahl 80 handelt es sich um eine etwas spezielle Vorgehensweise bei der Ausbildung und praktischen Prüfung.

Damit man den Führerschein der Klasse A mit der Schlüsselzahl 80 erlangen kann, muss man auf jeden Fall mindestens 21 Jahre alt sein.
Die praktische Ausbildung, sowie die Prüfung erfolgt dann genauso wie bei der Ausbildung zur Klasse A.
Somit fährt man in der praktischen Ausbildung und Prüfung auf einem Kraftrad der Klasse A.

Die Schlüsselzahl 80 ermöglicht es also, die Klasse A bereits in einem Alter von 21 Jahren zu erwerben. Zwar gelten bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres die Regeln der Klasse A2, jedoch spart man eine zusätzliche praktische Prüfung (Aufstiegsprüfung) zum Erlangen der Klasse A.
Mit der Schlüsselzahl 80 kann man automatisch, ohne weiteres Zutun nach Vollendung des 24. Lebensjahres Motorräder der Klasse A, also ohne Leistungs- und Leistung/Gewicht-Einschränkung fahren.


Anmeldungen zum Erwerb eines Führerscheins sind immer zu unseren
Öffnungszeiten möglich.
Andere Termine könnt Ihr jederzeit telefonisch mit uns abstimmen!

Zur Anmeldung benötigst Du bei uns grundsätzlich noch keine Unterlagen.

Bei der Anmeldung, mit erreichten Mindestalter, nehmen wir dann Deine Daten auf und füllen einen Ausbildungsvertrag und einen Fahrerlaubnisantrag aus.

Mit dem Fahrerlaubnisantrag, einem Passfoto, dem Sehtest und der Bescheinigung über Erste Hilfe musst Du persönlich zur Stadt/Gemeinde gehen.
Dort wird der Antrag bearbeitet.

Diese Unterlagen werden von dort zur Führerscheinstelle weitergeleitet
(Du kannst diese evtl. auch persönlich bei der Führerscheinstelle, z.B. in Bad Schwalbach vorbei bringen).

Die Fahrerlaubnisbehörde benötigt aktuell einige Wochen zur Bearbeitung Deines Fahrerlaubnisantrages.

Erst nachdem der Antrag bearbeitet wurde und uns von der Prüforganisation das "OK" erreicht, kannst Du beim Direkteinstieg die theoretische Fahrerlaubnisprüfung ablegen (spätestens innerhalb eine Jahres), wenn diese bestanden ist, bzw. beim Stufenaufstieg direkt, die praktische (innerhalb eines Jahres nach bestandener theoretischer Prüfung).

 

Fahrerlaubnisklasse A2 bis zum Erreichen des 24.ten Lebensjahrs, dann automatisch A   

Krafträder mit

auch mit Beiwagen.

Sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit

 

Quelle: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/fahrerlaubnisklassen-uebersicht.html