Benötigte Unterlagen:
- Fahrerlaubnisantrag
Bei der Fahrerlaubnis der Klasse A mit der Schlüsselzahl 80 handelt es sich um
eine etwas spezielle Vorgehensweise bei der Ausbildung und praktischen Prüfung.
Damit man den Führerschein der Klasse A mit der Schlüsselzahl 80 erlangen
kann, muss man auf jeden Fall mindestens 21 Jahre alt sein.
Die praktische
Ausbildung, sowie die Prüfung erfolgt dann genauso wie bei der Ausbildung zur
Klasse A.
Somit fährt man in der praktischen Ausbildung und Prüfung
auf einem Kraftrad der Klasse A.
Mit der Schlüsselzahl 80 kann
man automatisch, ohne weiteres Zutun nach Vollendung des 24. Lebensjahres
Motorräder der Klasse A, also ohne Leistungs- und Leistung/Gewicht-Einschränkung fahren.
Anmeldungen zum Erwerb eines Führerscheins sind immer
zu unseren
Öffnungszeiten
möglich.
Andere Termine könnt Ihr jederzeit telefonisch mit uns
abstimmen!
Zur Anmeldung benötigst Du bei uns grundsätzlich noch keine Unterlagen.
Bei der Anmeldung, mit erreichten Mindestalter, nehmen wir dann Deine Daten auf und füllen einen Ausbildungsvertrag und einen Fahrerlaubnisantrag aus.
Mit dem
Fahrerlaubnisantrag, einem Passfoto, dem Sehtest und der Bescheinigung über
Erste Hilfe musst Du persönlich
zur Stadt/Gemeinde gehen.
Dort wird der Antrag bearbeitet.
Diese Unterlagen
werden von dort zur Führerscheinstelle weitergeleitet
(Du kannst diese evtl.
auch persönlich bei der Führerscheinstelle, z.B. in Bad Schwalbach vorbei
bringen).
Die Fahrerlaubnisbehörde benötigt aktuell einige Wochen zur Bearbeitung Deines Fahrerlaubnisantrages.
Erst nachdem der Antrag bearbeitet wurde und uns von der Prüforganisation das "OK" erreicht, kannst Du beim Direkteinstieg die theoretische Fahrerlaubnisprüfung ablegen (spätestens innerhalb eine Jahres), wenn diese bestanden ist, bzw. beim Stufenaufstieg direkt, die praktische (innerhalb eines Jahres nach bestandener theoretischer Prüfung).
Fahrerlaubnisklasse A2
bis zum Erreichen des 24.ten Lebensjahrs, dann automatisch A
Krafträder mit
auch mit Beiwagen.
Sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
Leistung von mehr als 15 kW
oder
Quelle: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/fahrerlaubnisklassen-uebersicht.html