Benötigte Unterlagen:
- Fahrerlaubnisantrag
Anmeldungen zum Erwerb eines Führerscheins sind immer
zu unseren
Öffnungszeiten
möglich.
Andere Termine könnt Ihr jederzeit telefonisch mit uns
abstimmen!
Zur Anmeldung benötigst Du bei uns grundsätzlich noch keine Unterlagen.
Bei der Anmeldung, mit erreichten Mindestalter, nehmen wir dann Deine Daten auf und füllen einen Ausbildungsvertrag und einen Fahrerlaubnisantrag aus.
Mit dem
Fahrerlaubnisantrag, einem Passfoto, dem Sehtest und der Bescheinigung über
Erste Hilfe musst Du persönlich
zur Stadt/Gemeinde gehen.
Dort wird der Antrag bearbeitet.
Diese Unterlagen
werden von dort zur Führerscheinstelle weitergeleitet
(Du kannst diese evtl.
auch persönlich bei der Führerscheinstelle, z.B. in Bad Schwalbach vorbei
bringen).
Die Fahrerlaubnisbehörde benötigt etwa drei bis sechs Wochen zur Bearbeitung Deines Fahrerlaubnisantrages.
Erst nachdem der Antrag bearbeitet wurde und uns von der Prüforganisation das "OK" erreicht, kannst Du die theoretische Fahrerlaubnisprüfung ablegen (spätestens innerhalb eine Jahres), wenn diese bestanden ist die praktische (innerhalb eines Jahres nach bestandener theoretischer Prüfung).
Fahrerlaubnisklasse AM (15)
(AM15 mit Schlüsselzahl 195 bedeutet, dass damit nur in der Bundesrepublik gefahren werden darf, solange man das 16.te Lebensjahr noch nicht erreicht hat)
Leichte zweirädrige Kleinkrafträder der Klasse L1e-B (Mopeds) mit
Sowie dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e mit
Sowie leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge der Klasse L6e mit
Quelle: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/fahrerlaubnisklassen-uebersicht.html